Herausforderung Datenschutz

Für die meisten Betriebe und Praxen ist das Thema Datenschutz nur mit Zeitaufwand und Haftungsrisiken verbunden – ein unternehmerischer Mehrwert ist zumindest auf den ersten Blick nicht erkennbar. Zudem ist die Bestellung eines internen Beauftragten aus unterschiedlichen Gründen oft nur schwer umsetzbar. An dieser Stelle kommen wir ins Spiel und unterstützen Sie als Dienstleister bei allen generellen Leistungen rund um das Thema Datenschutz.

Was sind Datenschutz

und Datensicherheit

Datenschutz bezeichnet den Schutz personenbezogener Daten vor Missbrauch, geregelt unter anderem im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), im Telemediengesetz (TMG), dem Telekommunikationsgesetz (TKG). Der Datenschutz ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Danachkann der Betroffene grundsätzlich selbst darüber entscheiden, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt. In den meisten Landesverfassungen wurde zudem eine Datenschutzregelung aufgenommen.

Der Begriff Datensicherheit hingegen meint, Personendaten durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen gegen unbefugtes Bearbeiten zu schützen. Im Einzelnen geht es dabei um:

  • die technischen und organisatorischen Maßnahmen, die einen gegen unbefugte Zugriffe von außen und innen abgesicherten Datenverarbeitungsbetrieb gewährleisten sollen;
  • die Gewährleistung einer dauerhaften Verfügbarkeit der Daten und der Anwendungen und
  • die Sicherstellung der Integrität der in einer Organisation abgespeicherten Daten

Beim Datenschutz stehen nicht die Daten im Vordergrund, sondern die natürlichen, lebenden Personen, über die Informationen bzw. Daten verarbeitet werden.

Daraus ergibt sich, dass Daten über juristische Personen wie Unternehmen, Vereine, Organisationen etc. nicht geschützt sind und keine Datenschutzrechte genießen.

Datenschutz_Datensicherheit

EU-Datenschutz­grundverordnung – Neubewertung des Umgangs mit personenbezogenen Daten

Durch die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), gültig ab Mai 2018, soll dem Einzelnen mehr Kontrolle über seine Daten verschafft werden. Die DSGVO ist Teil der europäischen Datenschutzreform, mit der innerhalb der EU einheitliche und dem Internetzeitalter angemessene Datenschutzstandards eingeführt werden sollen.
Unternehmen müssen künftig dem Datenschutz zwangsläufig in viel größerem Umfang Rechnung tragen und zeitnah notwendige Prozesse etablieren, um erhebliche Bußgelder zu verhindern.

Datenschutz-Schnelltest

Testen Sie hier welche gesetzlichen Vorgaben für Ihr Unternehmen gelten

DSB-Schnelltest

Spezielle Anforderungen im Gesundheitswesen

Mit der fortschreitenden Digitalisierung und Vernetzung im Gesundheits-
wesen sowie durch das in Kraft getretene IT-Sicherheitsgesetz, das E-Health-Gesetze und die EU-DSGVO sind Praxisbetriebe und Krankenhäuser zunehmend gefordert, sich mit Fragen des Datenschutzes und der Datensicherheit der naturgemäß sensiblen Patientendaten zu befassen.
Als speziell geschulte Datenschutzbeauftragte im Gesundheitswesen (TÜV Süd) übernehmen wir für Sie diese verantwortungsvolle Aufgabe.

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